Beginn
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung (HNO, Kinder- oder Zahn*ärzt*in). Diese muss neben Ihren persönlichen Daten eine medizinische Diagnose und eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (inkl. Therapiedauer) beinhalten. Um eine anteilsmäßige Rückerstattung der Therapiekosten zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Die ÖGK hat die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt.
Verlauf
Bitte kommen Sie pünktlich (nicht zu früh) zu den Einheiten. Ein Zuspätkommen geht auf Kosten Ihrer Zeit. Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, muss dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag) Ihrer Logopädin mitgeteilt werden. (Für den Montagstermin gilt der Freitag.) Für eine Absage reicht eine SMS/E-Mail aus.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, wird ein Ausfallshonorar verrechnet. Wird ein Termin nicht abgesagt, wird die Therapiezeit zur Gänze in Rechnung gestellt.
Ende und Verrechnung
Die Kosten der Therapie sind nach jeder Einheit per Überweisung zu bezahlen. Sie erhalten nach jeder Einheit eine Rechnung per E-Mail und nach Abschluss der Therapie (in der Regel 10 Einheiten = 1 Verordnungsschein) eine Sammelhonorarnote. Diese reichen Sie im Anschluss an die Behandlung inkl. der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Therapiematerial, Befunde und Ausfallshonorare sind keine Kassenleistungen, ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen.
Tarife und Kosten (seit 1.1.2025)
T1 | 30 Minuten | 63€ | |
T2 | 45 Minuten | 89€ | |
T3 | 60 Minuten | 112€ | |
TE | 60 Minuten | 122€ | (Erstgespräch, Anamnese und Diagnostik) |
Ausfallshonorar | 39€ | (fällig, wenn eine Therapieeinheit in den letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird) | |
Befund | 45€ |